Normalerweise versuchen Hundehalter die Bedürfnisse ihres Hundes zu erfüllen und gleichzeitig auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen. Dieser Spagat ist nicht immer ganz einfach. Ein energiegeladener Hund, der gerade mit Ballspielen beschäftigt ist, kann in seiner Euphorie schon mal einen Passanten anspringen. Nicht jeder Spaziergänger wird von einer solchen Begrüßung begeistert sein und wenn dann auch noch die neue Jacke beschmutzt wird, kann es schnell zum Streit kommen.
Grundsätzlich sollten Hundehalter bemüht sein die Bedürfnisse ihres Hundes zu erfüllen und gleichzeitig auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen. Denn wenn ein Hundehalter gegen seine Pflichten verstößt, macht er sich nicht nur bei seinen Mitmenschen unbeliebt, sondern muss auch juristische Folgen befürchten. Damit du und dein Hund ein sorgenfreies Leben genießen können, ist eine gute Hundeerziehung enorm wichtig. Kannst du deinen Hund jederzeit kontrollieren und abrufen, stellt er keinerlei Gefahr für sich und andere dar. Auch ein gutes Sozialverhalten deines Hundes sorgt dafür, dass du ihn problemlos an öffentliche Orte mitnehmen kannst. Folgende Pflichten kommen als Hundehalter auf dich zu:
Artgerechte Haltung
Zu den Hundehalterpflichten zählt, dass man sich schon bevor man sich einen Hund anschafft, über dessen Bedürfnisse informiert und gewissenhaft prüft, ob man alle Pflichten als Hundehalter tatsächlich erfüllen kann. Ist das nicht der Fall, sollte man im Sinne des Hundes auf die Tierhaltung verzichten. Das ist nicht nur eine Frage der Vernunft, sondern sogar gesetzlich geregelt: Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass der Halter sein Tier artgerecht ernähren, pflegen und halten muss. Wer gegen diese Vorschriften verstößt oder dem Hund Schmerzen und Leid zufügt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Haftung des Halters
Hundehalter sind grundsätzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Hund nicht zur Gefahr für seine Umwelt werden kann. Wird gegen diese Tierhalterhaftpflicht verstoßen, kann es teuer werden: Der Halter haftet für alle Schäden, die aus dem Verhalten seines Hundes resultieren. Das gilt verschiedenen Urteilen zufolge auch dann, wenn sich das Tier im entscheidenden Moment in der Obhut einer anderen Person befand und der Halter gar keine Schuld an dem Vorfall trägt. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, in einigen Bundesländern sogar Pflicht.
Maulkorb- und Leinenpflicht
Hunde dürfen vielerorts nicht freilaufen, insbesondere in Stadtgebieten herrscht häufig Leinenpflicht. Für sogenannte „Listenhunde“ gilt in den meisten Bundesländern außerdem Maulkorbpflicht. Viele Kommunen erlauben das Mitführen von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Plätzen mit Publikumsverkehr grundsätzlich nur mit Maulkorb und Leine. Da es hierzu jedoch keine bundesweit einheitlichen Vorschriften gibt und diese sich sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden können, sind die Hundehalter in der Pflicht, sich vor Ort nach den geltenden Vorschriften zu erkundigen. Denn wie so oft heißt es auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Eine bundesweit geltende Auflage gibt es für Zugreisen: Die Deutsche Bundesbahn erlaubt zwar die (kostenpflichtige) Mitnahme der Vierbeiner, allerdings müssen diese während der Fahrt angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Und auch wenn für sie ein Ticket gelöst werden muss, einen eigenen Platz bekommen Hunde nicht, sie müssen unter dem Sitzplatz von Herrchen oder Frauchen Platz nehmen.
Kotbeutel mitführen
Als Hundehalter ist man natürlich auch für die Hinterlassenschaften seines Hundes verantwortlich und muss den Kot seines Hundes entfernen. Einen Kotbeutel sollte man deshalb bei jedem Spaziergang mitführen. Wer dabei erwischt wird, dass er die Hinterlassenschaften seines Hundes im Park oder auf dem Gehweg einfach liegen lässt, wird kräftig zur Kasse gebeten.
Hundesteuer
Wer einen Hund hält, ist verpflichtet diesen in seinem Wohnort anzumelden und eine sogenannte „Hundesteuer“ für jedes Tier zu bezahlen. Durch die Steuer soll der Bestand an Hunden im Gemeindegebiet begrenzt werden – das gilt insbesondere für Großstädte wie Berlin, Hamburg, München oder Köln. Aber auch kleinere Gemeinden argumentieren, dass etwa aufgrund der Verkotung von Wegen und öffentlichen Anlagen eine Begrenzung des Bestands an Hunden ein wünschenswertes Ziel für die Gemeinde ist und dieses Ziel insgesamt auch dem Allgemeinwohl dient.
Die genaue Höhe dieser Aufwandssteuer liegt im Ermessen der Kommunen, so dass es hier deutliche Unterschiede zu verzeichnen gibt: In Berlin wird für den ersten Hund 120 Euro Hundesteuer fällig und für den Zweithund 180 Euro. In Hamburg werden pro Hund 90 Euro berechnet. Eine Information wie hoch die Hundesteuer in deiner Gemeinde ausfällt, erhältst du bei der Stadtverwaltung oder im Rathaus.